30 gemessen hält. Diese Strafe erweist sich auch mit Blick auf die VBRS-Richtlinien, welche bei der Ausübung einer Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung über 12 Monaten mindestens 120 Strafeinheiten empfehlen (VBRS-Richtlinien, S. 26), als adäquat. Für die speziellen Täterkomponenten kann grundsätzlich auf das bei den Nöti- gungs- bzw. Erpressungsdelikten dazu Ausgeführte (E. 12.3.2 oben) verwiesen werden. Im Unterschied dazu hat A.______