Auch hier ist bei einem noch leichten Gesamtverschulden grundsätzlich von 120 Strafeinheiten auszugehen und aufgrund des Versuchs eine Minderung auf 90 Strafeinheiten zu gewähren. Eine grössere Reduktion für den Versuch rechtfertigt sich nicht, handelt es sich doch um einen vollendeten Versuch – der Erfolg blieb nur deshalb aus, weil sich der Privatkläger wiederholt und trotz Angst hartnäckig weigerte, zu zahlen. Weiter wurde A.________ der versuchten Erpressung schuldig gesprochen. Die Erpressung ist mit einer Strafandrohung von Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe versehen (Art.