Es handelt sich nicht um eine Bagatelle, die Drohungen waren teils massiv. So wurden dem Privatkläger wiederholt angedroht, ihm und seiner Familie im Iran Grausamkeiten zuzufügen, die einen geradezu erschaudern lassen (Ohren abschneiden, mit Säure übergiessen, ins Bein schiessen usw.). Zu diesem Zweck nahmen die Beschuldigten auch Recherchen über die Familie des Privatklägers vor. Aus den – teilweise verbalisierten (vgl. z.B. am 10. Juli 2014, pag. 1‘681, Z. 297 ff.