Die Kammer teilt insofern den Standpunkt der Verteidigung, dass diese Elemente durch die von der Vorinstanz gewährte Reduktion um 14 Monate zu wenig ins Gewicht gefallen sind. Insgesamt wird die Strafe für die Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgrund der Täterkomponenten um 30 Monate, d.h. um fast 25%, auf 95 Monate reduziert. 12.2.5 Einsatzstrafe Die Einsatzstrafe für die Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz beträgt damit, nach Berücksichtigung der hier relevanten Elemente der Täterkomponenten 95 Monate Freiheitsstrafe.