_ in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft seine Beteiligung an den Drogengeschäften grundlegend ein (pag. 591 ff.). Auch wenn die objektive Beweislage aufgrund der durchgeführten Überwachungsmassnahmen, insbesondere der Erkenntnisse aus den Telefonkontrollen, zu jenem Zeitpunkt relativ erdrückend war, gilt es der weitgehenden Geständigkeit, der nachfolgenden Kooperation mit den Untersuchungsbehörden sowie der Einsicht und Reue angemessen Rechnung zu tragen.