23 A.________ aufgewendete kriminelle Energie war beachtlich. Man war fest entschlossen, liess sich weder von Hindernissen noch von Rückschlägen abhalten und machte sich keinerlei Gedanken über die Endabnehmer, die gehandelten Drogenmengen oder über die Gefahr, die von den Drogen ausging. All diese Umstände wirken sich innerhalb des qualifizierten Strafrahmens erhöhend aus. In Anbetracht des Gesagten erweist sich das Tatverschulden von A.___