488) ergibt sich, dass hier zwei Partner auf gleicher Augenhöhe offen über Mengen und Preise sprechen. A.________ hatte ein persönliches Interesse an den Einfuhren und handelte nicht nur als Vermittler. So räumte der Beschuldigte anlässlich der Hauptverhandlung letztlich auch ein, dass er mit G.________ im Geschäft geblieben sei, weil er gut mit ihm verdient habe. Er müsse zugeben, er sei auch nur ein Mensch und sogar ein gieriger Mensch (pag. 5‘229 Z. 17).