A.________ hatte gemeinsam mit G.________ die Fäden in der Hand. Er verfügte aufgrund seiner Geldtransfers zwischen der Schweiz und dem Iran über erhebliche Geldsummen, die er zur Finanzierung der Drogenlieferungen einsetzen konnte und auch wollte (vgl. hierzu mehr unter Lit. B Ziff. 3, Seite 22: Hintergrundinformationen zu Geldgeschäften des A.________). Er besass Einflussmöglichkeiten und vermittelte nicht lediglich fremde Geschäfte. Gerade auch aus dem Gespräch vom 31.10.2014 zwischen G.________ und A.________ (pag. 488) ergibt sich, dass hier zwei Partner auf gleicher Augenhöhe offen über Mengen und Preise sprechen.