Vor allem weil sämtliche Handlungen relativ nahtlos, ohne grosse zeitliche Unterbrechungen erfolgten und jeweils auf dieselbe Drogenart gerichtet waren, ist die Strafe für die qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz ohne Anwendung des Asperationsprinzips festzusetzen. Die Tatsache, dass nebst dem vollendeten Delikt dreimal – ebenfalls ban- den- und mengenmässig qualifiziert – Anstalten zur Einfuhr einer grossen Menge Heroin und Opium getroffen wurden, muss sich aber gleichwohl auf die Strafhöhe auswirken. Schwerstes Delikt ist die qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz.