Der Brief von H.________ könne nicht darüber hinwegtäuschen, dass es für A.________ darum gegangen sei, ein gutes Geschäft zu machen. Das Schreiben sei ein Versuch einer Person, welche vom Strafverfahren nichts mehr zu befürchten habe, einem Freund einen Dienst zu erweisen und eventuell auch gute Stimmung zu verbreiten, weil er sich vor dem Beschuldigten fürchte. Eine Reduktion, weil nur eine Einfuhr geglückt sei, rechtfertige sich nicht. Insgesamt trage die vorinstanzlich auf 100 Monate festgesetzte Einsatzstrafe den drei selbständigen Vorbereitungen zu wenig Rechnung. Angemessen seien 120 Monate.