Dies sei bei einem Delikt, bei dem es um den Schutz der kollektiven Gesundheit gehe, nicht sachgerecht. Zu berücksichtigen sei aber, dass A.________ mit einer Einfuhr von 40 kg Heroingemisch gerechnet und er dreimal ganz konkret Anstalten getroffen habe, die Einfuhr von ganz grossen Mengen zu organisieren. Man sei fest entschlossen gewesen und habe sich von Hindernissen nicht abhalten lassen, was für eine beachtliche kriminelle Energie spreche. Das Vorgehen sei planmässig und arbeitsteilig erfolgt, die Fäden seien bei den Herren A.________ und G.________ zusammengelaufen. Der Brief von H._____