Da die Drogen nicht in den Verkauf gelangt und auch keine Anstalten dazu getroffen worden seien, rechtfertige sich eine Reduktion um 20% auf 76 Monate. Das mehrfache Anstaltentreffen sei durch eine Erhöhung um 10 Monate zu berücksichtigen; die subjektiven Tatkomponenten würden sich nicht auf die Strafhöhe auswirken. Nebst dem Wohlverhalten und der Kooperation von A.________, was auch die Vorinstanz anerkannt habe, zeige der neu eingereichte Bericht von Frau I.________ insbesondere, dass er sich reflektiert mit den Delikten auseinandergesetzt habe und eine harmonische Beziehung mit seiner Frau pflege.