11. Vorbringen der Parteien 11.1 Verteidigung Rechtsanwalt B.________ beanstandete das erstinstanzliche Urteil in zweifacher Hinsicht. Einerseits sei die Strafe für die qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz mit 100 Monaten deutlich zu hoch und andererseits sei für die weiteren Delikte keine Freiheits-, sondern eine Geldstrafe angezeigt. Zusam-