Schliesslich trug die Vorinstanz der Kooperation von A.________ mit den Untersuchungsbehörden, dem Geständnis und seinem Verhalten im Verfahren durch eine Strafreduktion im Umfang von 14 Monaten im Rahmen der Täterkomponenten Rechnung (pag. 5‘486 ff., S. 41 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).