Da das Heroin noch nicht in den Verkauf gelangt war, reduzierte sie die Strafe um ca. 20% auf 87 Monate. A.________ habe mehrmals Anlauf genommen, Drogeneinfuhren im Mehrkilobereich zu realisieren, er habe skrupellos, hartnäckig und hemmungslos gehandelt. Es sei von einer beachtlichen kriminellen Energie auszugehen, wobei auch den Schuldsprüchen wegen mehrfachen Anstaltentreffens Rechnung zu tragen sei. Zudem habe A.________ gewissermassen als Drahtzieher die Drogen organisiert und finanziert.