Unter dem Druck der ausgesprochenen Drohungen (u.a. wurde E.________ ein Foto der Liegenschaft seiner Mutter in Teheran gezeigt, um ihm deutlich zu machen, dass man ihren Wohnort kenne) verfasst E.________ dabei eine Schuldanerkennung über CHF 34‘500.00 und übergab A.________ bzw. C.________ seinen Führerausweis. Nach weiteren telefonischen Kontakten kam es am 11.07.2014 zu einem neuen Treffen zwischen E.________ und C.________ in AF.________(Ortschaft). Anlässlich dieses Treffens übergab E.________ zuhanden von A.________ einen Umschlag mit CHF 34‘500.00, worauf er von C.________ den Führerausweis zurückhielt, nicht jedoch die Schuldanerkennung vom 07.07.2014.