_ über die Angelegenheit mit E.________. Hierauf erklärte sich C.________ bereit, A.________ beim Eintreiben des Geldes behilflich zu sein. Ab anfangs Juli 2014 kontaktierte C.________ in Absprache mit A.________ den E.________ mehrmals telefonisch unter dem Pseudonym „X.________“ und forderte ihn zur Zahlung der CHF 34‘500.00 auf. Dabei bedrohte er E.________ damit, man werde ihm sowie seiner Familie im Iran ein Übel zufügen (insb. Ohren abschneiden, Übergiessen mit Säure, Vorbeischicken von Schlägern, Umbringen etc.), sofern er das Geld nicht bezahle.