_ mehrmals telefonisch bedrängt, die geforderten CHF 34‘500.00 nun endlich an W.________ zu überweisen, wobei er ihm mit massiven Nachteilen für sich und seine Familie drohte, falls er der Zahlungsaufforderung nicht nachkomme. A.________ machte zudem die Familie von E.________ im Iran ausfindig, liess diese kontaktieren und bedrohen und stellte E.________ u.a. in Aussicht, dessen Angehörige würden mit Säure übergossen, man werde ihm ins Bein schiessen oder ihm die Ohren abschneiden. Ende Juni 2014 kam es zu einem Treffen zwischen A.________ und C.________ in Basel. Dabei informierte A.________ den C.________ über die Angelegenheit mit E.___