__ dem A.________ (wahrheitswidrig), er könne den Betrag von CHF 34‘500.00 nicht überweisen, da aufgrund der Einzahlung der CHF 15‘000.00 vom 12.05.2014 sein Konto gesperrt worden sei. In der Folge drohte A.________ dem E.________ mit der Zufügung von Nachteilen und Übeln, sollte dieser nicht sofort zahlen, worauf E.________ versprach, das Geld so bald als möglich zu überweisen, was er jedoch nicht tat. Während des Monats Juni 2014 wurde E.________ von A.________ mehrmals telefonisch bedrängt, die geforderten CHF 34‘500.00 nun endlich an W.