am 15.12.2014 in Amsterdam eine Tasche mit 39 Heroinpaketen (insg. netto 19‘343 Gramm Heroingemisch) entgegennehmen konnte und mit diesen Drogen zurück Richtung Schweiz fuhr, wobei A.________ den H.________ kurz vor dem Grenzübertritt traf und ihn über die Grenze bei Rheineck lotste, wobei H.________ unmittelbar nach dem Grenzübertritt vom Grenzwachtkorps kontrolliert und die Drogen sichergestellt werden konnten; weiter war zwischen A.________ und H.________ vereinbart, dass A.________ die Drogen noch am selben Abend in der Region Zürich hätte übernehmen sollen, wobei A.____