1.4 in Bezug auf den Widerruf des gemäss Strafbefehl vom 29. September 2014 gewährten bedingten Strafvollzugs für eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00; 1.5 in Bezug auf die Schuldsprüche von C.________ wegen versuchter Erpressung und Nötigung sowie Versuchs hierzu gemäss Urteilsdispositiv lit. C Ziff. I. 2. Der Beschuldigte A.________ sei zu verurteilen zu 2.1 einer Freiheitsstrafe von neun Jahren; die ausgestandene Haft sei anzurechnen (vorzeitiger Strafantritt am 14.03.2017);