Ebenfalls als Beweisergänzungen zu den Akten erkannt wurden die von Rechtsanwältin D.________ an der Berufungsverhandlung eingereichten Kopien diverser Zeitungsberichte, in welchen über die Tätigkeit des Beschuldigten 2 als J._________trainer (Sportart) für Kinder berichtet wird (pag. 5‘690 ff.) sowie Unterlagen im Zusammenhang mit dem vom Beschuldigten 2 2016 in K.________ (Ortschaft) gewonnenen J.________-Europameistertitel (Sportart) (pag. 5‘694 ff.), insbesondere eine Einladung zur Gemeindeversammlung der Gemeinde L.________ (Ortschaft) vom 25. November 2016 (vgl. pag.