1. Zur Bezahlung von CHF 1'000.00 Genugtuung zuzügl. Zins von 5% seit dem 11.07.2014 an den Privatkläger E.________, unter solidarischer Haftbarkeit. Weitergehend wird die Genugtuungsforderung abgewiesen. 2. Die Schadenersatzforderung des Privatklägers E.________ wird abgewiesen. 3. Für den Zivilpunkt werden keine separaten Verfahrenskosten ausgeschieden. 7 II. [amtliche Entschädigung für die unentgeltliche Rechtsvertretung des Privatklägers] E. Verfügungen [Mitteilungen]