Untersuchungshaft von 5 Tagen (13.04.2015 bis 17.04.2015) wird an die zu vollziehende Teilstrafe angerechnet. 2. Zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 25‘133.35 und Auslagen von CHF 11‘879.50, insgesamt bestimmt auf CHF 37‘012.85 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). [Zusammensetzung der Gebühren und Auslagen] II. [amtliche Entschädigung und weitere Verfügungen] D. Zivilklage I. A.________ und C.________ werden in Anwendung von Art. 41 und 47 OR sowie Art. 126 und 432 ff. StPO weiter verurteilt: