Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 739 Tagen (16.12.2014 bis 23.12.2016) wird an die Freiheitsstrafe angerechnet. Mit Verfügung vom 12.04.2016 wurde der vorzeitige Strafvollzug bewilligt. 2. Zu den auf die Schuldsprüche (90%) entfallenden anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 90‘120.10 und Auslagen von CHF 26‘190.00, insgesamt bestimmt auf CHF 116‘310.10 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). [Zusammensetzung der Gebühren und Auslagen] III.