Warum der Beschuldigte trotz Erkennbarkeit der Verkehrssituation dem vorderen Fahrzeug mit diesem unzureichenden Abstand während 14.25 Sekunden folgte, ist nicht nachvollziehbar. Der Beschuldigte hätte wissen können und auch müssen, dass es heikel und gefährlich ist, bei einer Geschwindigkeit von rund 104 km/h mit einem Abstand von 0.38 bis 0.51 Sekunden dem vorderen Fahrzeug zu folgen. Trotzdem vertraute er darauf, dass sein Manöver keine Folgen hat. Der Beschuldigte wusste um die Gefahren seines Verhaltens, so begründete er sein Nichtabbremsen mit dem Abstand zum ihm folgenden Fahrzeug.