Er trat weder auf die Bremse (es sind eindeutig keine Bremslichter ersichtlich) noch ging er lange genug vom Gas. Zum Schluss reduzierte er den Abstand gegenüber dem vorderen Fahrzeug erneut, um schliesslich nach dessen Abbiegen auf die rechte Spur erheblich zu beschleunigen. Als erfahrener Automobilist mit rund 29 Jahren Fahrerfahrung wusste er zweifellos um die Risiken des nicht ausreichenden Abstands. Dies gilt umso mehr, als er argumentierte, aufgrund des Abstands zum hinteren Fahrzeug nicht gebremst zu haben. III. Rechtliche Würdigung