Für den Beschuldigten hätte erkennbar sein müssen, dass das vordere Auto nach Aufschliessen an die voranfahrenden Fahrzeuge auf der linken Spur nicht schneller hätte fahren können. Der Beschuldigte fuhr dem vorderen Auto während 14.25 Sekunden mit einem Abstand von 11.03 bis 14.84 Metern bzw. 0.38 bis 0.51 Sekunden nach, ohne Anstalten zu treffen, seine Geschwindigkeit zu reduzieren bzw. den ausreichenden Abstand einzuhalten. Er trat weder auf die Bremse (es sind eindeutig keine Bremslichter ersichtlich) noch ging er lange genug vom Gas.