Zudem ergibt sich der Grund für die Geschwindigkeit des vorderen Fahrzeugs zweifelsfrei aus der fraglichen Verkehrssituation. Obwohl der Beschuldigte selbst angab, den roten LKW auf der linken Spur wahrgenommen zu haben, reduzierte er die Geschwindigkeit bzw. vergrösserte er den Abstand zum vorderen Fahrzeug während rund 14.25 Sekunden bei einer Geschwindigkeit von durchschnittlich 104 km/h nachweislich nicht. Der Beschuldigte hätte nur vom Gas gehen müssen, um den Abstand wieder zu vergrössern bzw. die Geschwindigkeit seines Fahrzeugs merklich zu reduzieren. Ein leichtes Abbremsen wäre ebenfalls möglich gewesen.