Der Beschuldigte bestätigte denn auch selbst, den roten LKW und dessen Spurenwechsel wahrgenommen zu haben. Folglich ist es naheliegend, dass der Beschuldigte auch die weiteren zwei bzw. zeitweise drei Fahrzeuge zwischen dem roten LKW und dem vorderen Fahrzeug wahrnahm, zumal diese auch auf der Videoaufnahme bestens ersichtlich sind. Entsprechend dem Gesagten musste dem Beschuldigten der Grund für die angepasste Geschwindigkeit des vorderen Fahrzeuglenkers bewusst gewesen sein. Denn Letzterer schloss auf die vor ihm fahrenden Fahrzeugen auf und hatte keine Möglichkeit, schneller zu fahren. Der Videoaufnahme können keine Bremslichter des vorderen Fahrzeugs entnommen werden.