Er hätte sonst stark abbremsen müssen, um den Abstand wieder herstellen zu können. Das habe er nicht gemacht, weil ein Fahrzeug (das Polizeiauto) bereits hinter ihm gefahren sei. Ferner wäre er bei stärkerem Bremsen langsamer gefahren als die Fahrzeuge auf der rechten Spur. Die Situation sei für ihn unübersichtlich und stressig gewesen (pag. 55, Z. 11 ff.). Auf der Videoaufzeichnung (ViDistA) vom 8.10.2015 ist allerdings folgende Verkehrssituation zu erkennen (pag. 8): Zu Beginn der Sequenz folgt der Beschuldigte mit seinem Audi A3 (BE ________) einem anderen Audi A3 (nachfolgend vorderes Fahrzeug) auf der linken Spur.