40, Z. 70 ff.). Bei der Einvernahme während der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 11.1.2017 erklärte der Beschuldigte, er sei auf der linken Spur gefahren, habe einem nachfolgenden Fahrzeug Platz gemacht und sei danach wieder auf die linke Spur gefahren. Ein LKW sei dann auf die linke Spur gefahren und er sei davon ausgegangen, dass das Fahrzeug vor ihm deshalb die Geschwindigkeit reduziert habe. Dieses Fahrzeug habe aber ziemlich stark abgebremst, mehr als es nötig gewesen sei, daher sei er aufgefahren. Er hätte sonst stark abbremsen müssen, um den Abstand wieder herstellen zu können.