5 9. Würdigung durch die Kammer Der Beschuldigte führte anlässlich seiner Einvernahme vom 3.8.2016 bei der Staatsanwaltschaft aus, er sei an diesem Tag auf der A6 auf der linken Spur gefahren. Vor Beginn der Aufnahme sei er auf die rechte Spur gewechselt, um ein Auto vorbeifahren zu lassen. Nachdem er zurück auf die linke Spur gefahren sei, habe das Auto vor ihm gebremst. Weiter vorne sei wohl jemand rausgefahren und daher habe das voranfahrende Auto stärker als nötig gebremst.