Der zwischen dem Berufungsführer und dem vorausfahrenden Personenwagen bestandene Sicherheitsabstand verringerte sich hierdurch. Ein ebenfalls auf der gleichen Strecke auf der rechten Spur fahrendes ziviles Polizeifahrzeug schloss sich den beiden Fahrzeugen auf der Überholspur an und setzte sich anlässlich des [recte: der] für eine Videoaufzeichnung notwendigen Hinterherfahrt relativ dicht hinter das Fahrzeug des Berufungsführers. Zu diesem Zeitpunkt fuhren die beiden Fahrzeuge etwas mehr als 100 km/h.