3. Anträge der Parteien Rechtsanwalt B.________ beantragte namens und im Auftrag des Beschuldigten am 15.5.2016 [recte: 15.5.2017] Folgendes (pag. 108; pag. 112 f.): 1) Es sei unter Aufhebung des Urteils PEN 16 259 des Regionalgerichts Oberland, Gerichtspräsident C.________, vom 22. Januar 2017 [recte: 11. Januar 2017], Dispositiv Ziff. I.1 und 2. dahingehend abzuändern, dass „A.________ wird schuldig erklärt der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen am 08.10.2015 auf der Autobahn A6 Süd Richtung Spiez und A.________ ist zu einer Busse von CHF 1‘000.00 zu verurteilen“.