23 24. DNA und erkennungsdienstliche Daten Das Gericht kann in seinem Urteil die Abnahme einer DNA-Probe und Erstellung eines DNA-Profils bei Personen anordnen, welche wegen eines vorsätzlich begangenen Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden sind (Art. 257 lit. a StPO). Der Beschuldigte wurde unter anderem wegen vorsätzlicher qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu 20 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Es ist deshalb eine DNA-Probe abzunehmen und ein DNA-Profil zu erstellen.