22 auf, dass sich seine Lebenssituation entscheidend geändert haben könnte, liegen nicht vor. Unter diesen Umständen muss von einer ungünstigen Prognose ausgegangen werden. Da die subjektiven Voraussetzungen für die Gewährung des bedingten Vollzugs somit nicht erfüllt sind, ist die Freiheitsstrafe von 20 Monaten zu vollziehen. V. Kosten und Entschädigungen