21 Hausfriedensbruch, welche die schwersten Delikte darstellen und die mit 25 Monaten und 15 Tagen Freiheitsstrafe sanktioniert wurden. Diese Gesamtfreiheitsstrafe bildet deshalb die Einsatzstrafe, die wegen der im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 16. August 2016 ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 15 Tagen angemessen zu erhöhen ist. Vorliegend rechtfertigt sich eine Erhöhung um 10 Tage, was eine Gesamtfreiheitsstrafe von 25 Monaten und 25 Tagen ergibt. Davon sind die bereits ausgesprochenen 15 Tage Freiheitsstrafe abzuziehen.