Für den mehrfachen Hausfriedensbruch bzw. die Strafe von 70 Strafeinheiten wäre grundsätzlich eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe möglich. Die Ausfällung einer Freiheitsstrafe rechtfertigt sich aber insbesondere aus folgenden Überlegungen: Zum einen erwartet den Beschuldigten ein Freiheitsentzug von über sechs Monaten, weshalb er die Nachteile einer kurzen Freiheitsstrafe nicht zu erleiden hat. Zum anderen fällt die Vollstreckungsprognose einer Geldstrafe für den Beschuldigten mit Blick auf die konkreten Gegebenheiten klar negativ aus. Der Beschuldigte hat Schulden und ist sozialhilfeabhängig;