___ Filiale im K.________ und am 16. März 2015 die Liegenschaft von L.________, obschon ihm dafür Hausverbote erteilt worden waren. Sein Verhalten im Strafverfahren lässt damit auf fehlende Einsicht und Reue schliessen. 14.4 Strafe für einen Hausfriedensbruch Die einschlägigen Vorstrafen sind hierunter straferhöhend zu berücksichtigen, weshalb die Kammer eine Strafe von 20 Strafeinheiten für jeden einzelnen Vorfall als angemessen erachtet.