18 14.3 Spezielle Täterkomponenten In Bezug auf die Täterkomponenten kann auf das unter Ziff. IV. 13.3.2 Gesagte verwiesen werden. Aus seiner Biografie und seinen persönlichen Verhältnissen kann der Beschuldigte nichts zu seinen Gunsten ableiten. Er hat vier einschlägige Vorstrafen (pag. 523 ff., Strafregisterauszug vom 20. April 2017). Was sein Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren anbelangt, kann das Nachfolgende ausgeführt werden: