_ verstorben sei. Der Beschuldigte habe bis im Jahr 2013 bei verschiedenen Restaurants als Küchenhilfe gearbeitet. Als er im selben Jahr nach Ostermundigen gezogen sei, habe er sich beim Sozialamt angemeldet. Dort habe es einige Unstimmigkeiten mit der für ihn zuständigen Sozialarbeiterin gegeben. So hätte er sich bei einem Arbeitsplatzprogramm (TAP) melden sollen, dies jedoch nie getan – weswegen ihm die Sozialleistungen gestrichen worden seien. Daraufhin habe er Ostermundigen verlassen, ohne sich bei der Gemeinde abzumelden. Seither habe er in Bern bei verschiedenen Personen gewohnt, darunter auch bei Frau C.___