und diese Bestimmung ist massgeblich für die Beantwortung der Frage, ob die Strafen für die verschiedenen zur Beurteilung stehenden Delikte gleichartig sind oder nicht, was wiederum Voraussetzung für die Gesamtstrafenbildung ist (vgl. hierzu CESAROV, Zur Gesamtstrafenbildung nach der konkreten Methode, forumpoenale, 2/2016, S. 97 ff.). 13.3.2 Vorleben und persönliche Verhältnisse Zum Vorleben gehören die Lebensgeschichte des Beschuldigten zur Zeit der Tat, sein Herkommen, das Verhältnis in der elterlichen Familie, die Erziehung, die Aus-