Ganz allgemein kommt der Art und Weise des Drogenhandels eine grosse Bedeutung zu. Die Tatschwere unterscheidet sich, je nachdem, ob der Täter allein oder als Mitglied einer Organisation handelt. Im zweiten Fall kommt es darauf an, in welcher Hierarchiestufe er innerhalb der Organisation operiert (HANS MATHYS, a.a.O., N. 79 ff.; FINGERHUTH/SCHLEGEL/JUCKER, a.a.O., Art. 47 StGB N. 15). Wer bloss in