Bei Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz ist das geschützte Rechtsgut die öffentliche Gesundheit. Für die Beurteilung der Beeinträchtigung dieses Rechtsguts bilden die Art des Betäubungsmittels und die Betäubungsmittelmenge wichtige Anhaltspunkte, wobei grundsätzlich auf den Reinheitsgrad abzustellen ist. Gemäss dem erstellten Sachverhalt hat der Beschuldigte im betreffenden Zeitraum mindestens 351,5 Vermittlungen à CHF 100.00 getätigt und damit eine Menge von 49,21 g reinem Kokain an namentlich nicht bekannte Personen vermittelt. Zudem hat er 14,5 g reines Kokain an Frau C.________ abgegeben (siehe Ziff.