Sie hat die Rechtslage anhand der aktuellen bundesgerichtlichen Rechtsprechung zutreffend dargelegt (pag. 484 f., S. 19 f. der erstinstanzlichen Entscheidbegründung). Soweit angezeigt, erfolgen zusammenfassende und ergänzende Ausführungen zu den rechtlichen Grundlagen unmittelbar an den entsprechenden Stellen der nachfolgenden Erwägungen der Kammer (vgl. Ziff. III. 9. hinten).