IV des erstinstanzlichen Urteils; 5. die in Ziff. V des erstinstanzlichen Urteils aufgeführte Entschädigung für die amtliche Verteidigung; 6. sowie die in Ziff. VI enthaltenen Verfügungen des erstinstanzlichen Urteils. Mithin sind diese Teile des erstinstanzlichen Urteils in Rechtskraft erwachsen. Die Anordnung einer Probeentnahme des Beschuldigten zur Erstellung eines DNA- Profils, seine erkennungsdienstliche Erfassung inklusive Auswertung des erkennungsdienstlichen Materials, die Zustimmung zur Löschung des zu erstellenden DNA-Profils sowie der zu erhebenden erkennungsdienstlichen Daten (Ziff.