5 3. die unter Ziff. III des erstinstanzlichen Urteils beurteilten Schuldsprüche (mit Ausnahme von Ziff. III. 1.2.), inklusive Verurteilung zu einer Übertretungsbusse und den Verfahrenskosten; 4. der Widerruf der mit Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 29. August 2013 bedingt gewährten Geldstrafe, inklusive Auferlegung der Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren, gemäss Ziff. IV des erstinstanzlichen Urteils;