setz, angeblich begangen zwischen 01.03.2013 und 28.10.2013 durch Veräusserung einer unbestimmten Menge Kokaingemisch an namentlich nicht bekannte Käufer, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung; - der Schuldsprüche wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz begangen vom 01.03.2013 bis 28.10.2013 durch tägliche Abgabe von insgesamt mindestens ca. 72,6 g Kokaingemisch (brutto) an C.________, im Zeitraum Juni/August 2013 durch Veräusserung einer Kleinmenge (1 Kugel mit Kokaingemisch) an D.__