_ sei zu verurteilen: 3.1 zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 16.08.2016. 3.2 zu einer Übertretungsbusse von CHF 1‘400.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 14 Tage festgesetzt. 3.3 zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten. 3.4 die oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien in vollem Umfange dem Kanton Bern aufzuerlegen. 4. Alle weiteren Verfügungen seien von Amtes wegen zu verfügen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolgen -